Corporate
Governance

Die Stadtcasino Baden Gruppe legt grossen Wert auf eine gute Unternehmensführung und setzt sich im Interesse ihrer vielfältigen Anspruchsgruppen für eine verantwortungsvolle Corporate Governance ein. Dieser Corporate-Governance-Bericht folgt dem Aufbau der Corporate-Governance-Richtlinie von SIX.

Soweit nicht anders vermerkt, beziehen sich die publizierten Informationen auf den 31. Dezember 2023. Die gültigen Statuten finden Sie jederzeit hier.

Gruppenstruktur und Aktionariat

Gruppenstruktur

Die Stadtcasino Baden AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Baden. Die Aktien der Stadtcasino Baden AG sind nicht kotiert, werden jedoch regelmässig ausserbörslich durch alle grösseren Banken gehandelt, unter anderem auf der elektronischen Handelsplattform OTC-X der Berner Kantonalbank BEKB (Valor: 931972, ISIN: CH0009319721).

Zur Stadtcasino Baden Gruppe gehören derzeit weltweit zwölf Gesellschaften, wobei der Konsolidierungskreis nur die acht Gesellschaften umfasst, bei welchen die Stadtcasino Baden AG direkt oder indirekt die Mehrheit der Stimmrechte hält.

Hier gehts zur aktuellen Gruppenstruktur.

Bedeutende Aktionäre

Im Aktienregister der Stadtcasino Baden AG waren per 31. Dezember 2023 insgesamt 2 359 Aktionäre eingetragen, davon zwei bedeutende Aktionäre, welche über eine Beteiligung von 5 Prozent und mehr der Stimmrechte verfügten:

  • Einwohner- und Ortsbürgergemeinde Baden mit 51 029 Aktien, davon Einwohnergemeinde mit 50 006 Aktien und Ortsbürgergemeinde mit 1 023 Aktien
  • Paul Gauselmann Beteiligungs GmbH, Espelkamp, Deutschland, mit 10 000 Aktien

Per 31. Dezember 2023 hielt die Stadtcasino Baden AG 1 697 eigene Aktien (1.7 Prozent des ausgegebenen Aktienkapitals).

Kreuzbeteiligungen

Die Stadtcasino Baden AG hält keine Kreuzbeteiligungen an Gesellschaften ausserhalb der Stadtcasino Baden Gruppe.

Kapitalstruktur

Das Aktienkapital der Stadtcasino Baden AG ist voll liberiert und beträgt CHF 10’000’000. Es ist eingeteilt in 50’000 Namenaktien der Serie A und 50’000 Namenaktien der Serie B, mit einem Nominalwert von je CHF 100. Die Namenaktien der Serie A sind für private Kapitalgeber, die Namenaktien der Serie B für die Einwohnergemeinde Baden reserviert. Jede Namenaktie berechtigt zu einer Stimme an der Generalversammlung.

Es existiert weder genehmigtes noch bedingtes Kapital. Die Stadtcasino Baden AG hat weder Partizipations- oder Genussscheine ausstehend, noch hat sie Wandelanleihen offen oder Optionen ausgegeben. Seit 1998 wurde das Kapital nicht verändert.

Die Übertragung von Aktien bedarf der Genehmigung durch den Verwaltungsrat bzw. der Erfüllung gewisser Bedingungen gemäss Art. 6 der Statuten.

Verwaltungsrat

Gemäss Art. 15 der Statuten setzt sich der Verwaltungsrat der Stadtcasino Baden AG aus fünf bis sieben Mitgliedern zusammen. Gegenwärtig besteht der Verwaltungsrat der Stadtcasino Baden AG aus sechs nicht-exekutiven Mitgliedern.

Kein Mitglied des Verwaltungsrates gehörte zuvor der Geschäftsleitung der Stadtcasino Baden AG oder einer Gruppengesellschaft an. Zur aktuellen Zusammensetzung des Verwaltungsrates gelangen Sie hier.

Wahl und Amtszeit sowie Grundsätze des Wahlverfahrens

Die erstmalige Wahl ist im Portrait der Mitglieder des Verwaltungsrates ersichtlich. Die Amtsdauer der Mitglieder des Verwaltungsrates beträgt zwei Jahre und dauert jeweils bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Eine Wiederwahl ist möglich, wobei die maximale Amtsdauer 16 Jahre seit Wahl in die entsprechende Funktion beträgt. Wer das 70. Altersjahr vollendet hat, scheidet an der nachfolgenden ordentlichen Generalversammlung aus dem Verwaltungsrat aus. Der Präsident oder die Präsidentin des Verwaltungsrates («VRP») wird von der Generalversammlung bestimmt. Im Übrigen konstituiert sich der Verwaltungsrat selbst. Er wählt aus seiner Mitte einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin und ernennt einen Sekretär oder eine Sekretärin, der/die nicht Mitglied des Verwaltungsrates zu sein braucht.

Jede Aktienkategorie hat Anspruch auf einen Sitz im Verwaltungsrat. Bei fünf oder mehr Mitgliedern des Verwaltungsrates hat jede Aktienkategorie Anspruch auf zwei Sitze im Verwaltungsrat. Weitere Mitglieder des Verwaltungsrates können vertretende Personen der Aktionärskategorien der Serie A oder der Serie B sein. Die Mitglieder des Verwaltungsrates der Serie B werden vom Stadtrat der Einwohnergemeinde Baden zur Wahl vorgeschlagen oder vom Stadtrat der Einwohnergemeinde Baden abgeordnet (Art. 762 OR).

Interne Organisation

Dem Verwaltungsrat obliegt die oberste Leitung der Gesellschaft und die Oberaufsicht über die Geschäftsführung. Er trägt die Verantwortung für die Geschäfte der Gesellschaft und der Gruppe sowie für den nachhaltigen Unternehmenserfolg. Der Verwaltungsrat bestimmt die strategischen Ziele der Gesellschaft und stellt sicher, dass die Gesellschaft über die notwendigen finanziellen und personellen Mittel verfügt, um ihre Ziele zu erreichen. Er überwacht und kontrolliert die Führung der Gesellschaft. Der Verwaltungsrat ist befugt, über alle Angelegenheiten Beschluss zu fassen, die nicht ausdrücklich der Generalversammlung oder einem anderen Geschäftsorgan durch das Gesetz, die Statuten oder das Organisationsreglement vorbehalten sind.

Der VRP beruft die Sitzungen des Verwaltungsrates ein, so oft es die Geschäfte erfordern, mindestens aber viermal jährlich. Er hat bei den Sitzungen und den Generalversammlungen den Vorsitz und erfüllt die weiteren Aufgaben und Pflichten gemäss Organisationsreglement. An den Sitzungen nehmen in der Regel der der CEO, der CFO sowie der VRP der Grand Casino Baden AG mit beratender Stimme teil. Der VRP ist berechtigt, weitere Gäste zu den Sitzungen einzuladen. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Für bestimmte Beschlüsse ist die Anwesenheit von zwei Dritteln der Mitglieder erforderlich. Über sämtliche Verhandlungen und Beschlüsse wird ein Protokoll geführt. Im Jahr 2023 hielt der Verwaltungsrat acht Sitzungen ab.

Ausschüsse

Der Verwaltungsrat kann, gestützt auf das Organisationsreglement, Ausschüsse bilden. Die fortwährenden Ausschüsse sind der Prüfungsausschuss (Audit Committee) und der Projektausschuss.

Die Ausschüsse konstituieren sich selbst. Den Ausschüssen können auch Mitglieder angehören, welche nicht Mitglied des Verwaltungsrates sind. Die Ausschüsse haben in erster Linie vorberatende Funktion. Sie sollen insbesondere mithelfen, die Verwaltungsratssitzungen effizienter zu gestalten und rasche, fundierte Entscheidungen zu treffen. Für jeden Ausschuss hat der Verwaltungsrat ein separates Reglement erlassen. Über den Inhalt der Sitzungen wird ein Protokoll geführt.

Das Audit Committee hat primär die Aufgabe, den Verwaltungsrat bei seiner finanziellen und strategischen Führungsaufgabe, insbesondere bei der Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzplanung, der Finanzkontrolle, des internen Kontrollsystems (IKS) und des Risikomanagements zu unterstützen. Das Audit Committee umfasst drei Mitglieder. Der Vorsitzende ist Christoph Thurnherr, VRP der Grand Casino Baden AG.

Der Projektausschuss hat in erster Linie den Zweck, den Verwaltungsrat bei seiner strategischen Führungsaufgabe zu unterstützen. Dies insbesondere im Zusammenhang mit Beteiligungen an Unternehmen, bei Kooperationen, bei Konzessionsverfahren und strategischen Finanzierungsfragen. Der Projektausschuss umfasst drei Mitglieder. Der Vorsitzende ist Jürg Altorfer.

Kompetenzregelung

Der Verwaltungsrat hat die operative Geschäftsführung an die Geschäftsleitung unter der Führung des CEO übertragen, wobei die Zuständigkeit für gesetzlich nicht übertragbare Aufgaben weiterhin beim Verwaltungsrat bleibt. Der Verwaltungsrat wird regelmässig über die allgemeine Entwicklung der Geschäftsbereiche orientiert.

Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung

An jeder Sitzung wird der Verwaltungsrat durch den Präsidenten, den Vorsitzenden des Audit Committee sowie durch CEO und CFO und je nach Traktandum durch weitere Mitglieder der Geschäftsleitung über Geschäftsgang, Finanzlage, wichtige Projekte und Ereignisse sowie gruppenrelevante Angelegenheiten orientiert. Zudem werden den Mitgliedern des Verwaltungsrates monatlich die Abschlüsse zugestellt. VRP und CEO stehen darüber hinaus zu allen wesentlichen unternehmenspolitischen Fragen in regelmässigem Kontakt.

Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung der Stadtcasino Baden AG setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen. Weitere Informationen können dem Portrait der Mitglieder der Geschäftsleitung hier entnommen werden. Es bestehen keine Managementverträge mit Drittpersonen.

Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen

Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten gemäss 2023 in Kraft getretenem Entschädigungsreglement eine vom Geschäftsergebnis unabhängige, jährliche Grundvergütung von je TCHF 20. Die Grundvergütung beinhaltet vier ordentliche Sitzungen des Verwaltungsrates pro Kalenderjahr. Für ausserordentliche Sitzungen wird ein Sitzungsgeld ausbezahlt. Der VR-Präsident erhält eine jährliche Funktionszulage von TCHF 15, der Präsident Audit Committee eine Funktionszulage von TCHF 5. Auslagen werden separat vergütet. Werden einem VR-Mitglied neben der ordentlichen VR-Funktion Spezialaufgaben übertragen, erfolgt eine zusätzliche Entschädigung nach Aufwand. Im Jahr 2023 betrug die Gesamtentschädigung aller nicht-exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrates in der Stadtcasino Baden Gruppe TCHF 668.

Mit der Entschädigung der Mitglieder der Geschäftsleitung sind sämtliche Tätigkeiten in allen Gruppengesellschaften abgegolten. Sie erhalten für ihre Tätigkeit ein der Verantwortung entsprechendes, fixes jährliches Basissalär sowie einen projektbezogenen bzw. an eine Zielvereinbarung gekoppelten Bonus. Weitere Informationen zu den Entschädigungen von Verwaltungsrat und Management sind aus der Konzernrechnung ersichtlich.

Mitwirkungsrechte der Aktionäre

Stimmrechtsbeschränkung und -vertretung

Jeder Aktionär kann seine Aktien in der Generalversammlung selbst vertreten oder durch einen Dritten vertreten lassen, der nicht Aktionär zu sein braucht. Der Vertreter muss sich durch schriftliche Vollmacht ausweisen.

Anlässlich der Generalversammlung sind nur Aktionäre bzw. Aktien stimmberechtigt, die 30 Tage vor der Generalversammlung in das Aktienbuch eingetragen wurden. Weitere Stimmrechtsbeschränkungen bestehen nicht.

Statutarische Quoren

Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse und vollzieht die Wahlen, soweit das Gesetz es nicht anders bestimmt, mit einer Zweidrittelmehrheit der vertretenen Aktienstimmen.

Einberufung der Generalversammlung, Traktandierung

Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres statt, ausserordentliche Generalversammlungen werden je nach Bedürfnis einberufen. Hinsichtlich Einberufung und Traktandierung weichen die Statuten nicht von den gesetzlichen Bestimmungen ab.

Eintragungen im Aktienbuch

Während 30 Tagen vor und bis zum Tag nach der Generalversammlung werden keine Eintragungen in das Aktienbuch vorgenommen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen

Die Verträge von Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung enthalten keine Kontrollwechselklauseln. Die Statuten sehen weder ein Opting-up noch ein Opting-out vor.

Revisionsstelle

PricewaterhouseCoopers AG ist seit 2001 die Revisionsstelle der Stadtcasino Baden AG. Die Revisionsstelle wird von der Generalversammlung jeweils auf ein Jahr gewählt. Seit dem Geschäftsjahr 2022 ist Blazenka Kovacs-Vujevic leitende Revisorin.

Die Entschädigung an die Revisionsstelle im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahres- und der Konzernrechnungen der Stadtcasino Baden Gruppe belief sich im Berichtsjahr auf TCHF 52.

Die Aufsicht und Kontrolle hinsichtlich der Beurteilung der Revisionsstelle wird vom Gesamtverwaltungsrat wahrgenommen. Das Audit Committee beurteilt die Leistung, Rechnungsstellung und Unabhängigkeit der Revisionsstelle und gibt dem Verwaltungsrat entsprechende Empfehlungen ab. Er prüft dazu jährlich den Revisionsumfang, die Revisionspläne und die relevanten Abläufe und bespricht die Revisionsergebnisse mit der leitenden Revisorin, welche mindestens einmal jährlich an einer Sitzung des Audit Committee teilnimmt.

Informationspolitik

Die Stadtcasino Baden AG veröffentlicht jährlich einen ausführlichen Geschäftsbericht, der die Geschäftstätigkeit, die Corporate Governance und eine gemäss Swiss GAAP FER erstellte und geprüfte Finanzberichterstattung für das Geschäftsjahr darlegt. Der Geschäftsbericht kann über die Website der Stadtcasino Baden AG (www.stadtcasinobaden.ch) eingesehen werden. Anlässlich der jährlichen ordentlichen Generalversammlung informieren Verwaltungsrat und Geschäftsleitung über die Jahresrechnung und den Geschäftsgang der Stadtcasino Baden Gruppe und beantworten Fragen der Aktionäre.

Über aktuelle Ereignisse werden Medienmitteilungen veröffentlicht. Diese sind über den Link www.stadtcasinobaden.ch/medien abrufbar. Bei wichtigen Ereignissen werden die Aktionäre zusätzlich mit Aktionärsbriefen informiert.

Eine Kontaktaufnahme ist jederzeit per E-Mail an info@stadtcasinobaden.ch möglich.

Weiteres

Kontakt

Jessica Obrist
Corporate Secretary

Stadtcasino Baden AG
Haselstrasse 2
5400 Baden

jessica.obrist@scbgroup.com
+41 56 204 07 58